Diese Ausbildungen wurden bisher von mir absolviert, und wo erforderlich mit Prüfung bestanden.
amtliche Führerscheine
Diese Scheine sind gesetzlich vorgeschrieben um Sportboote ab 15 PS führen zu dürfen. Im Binnenbereich bis 20 m Länge, im Seebereich bis 20 m
SBF Binnen – Segel und Motor
August 2001
SBF See
Dezember 2002
Funkzeugnisse
Funkzeugnisse sind nur dann Vorschrift wenn ein DSC fähiges Funkgerät an Bord ist. Allerdings kann ich aus Sicherheitsgründen nur empfehlen nicht ohne UKW Funk loszufahren.
UBI
November 2003
SRC
November 2003
LRC
Februar 2007
weitere Befähigungsnachweise
Diese Scheine sind amtliche Scheine mit weltweiter Anerkennung, aber sie sind freiwillig. Allerdings weiß man erst beim SSS so in etwa, welche Verantwortung man als Skipper trägt, was alles zu beachten und welche Verordnungen alle einzuhalten sind.
Erst hier bekommt man einen wirklichen Einblick in die Navigation und in das Seerecht.
Hier erfährt man auch, wie schnell man bestraft werden kann, für Dinge, die einem in der Ausbildung „SBF See“ keiner erklärt oder auch nur ein Wort darüber verliert. Allerdings ist das auch ganz richtig so, (das weiß man aber erst nachher, warum das so richtig ist)!
Der SportSeeschifferSchein berechtigt den Schiffsführer, Motor – und Segelyachten auf der Ostsee, der Nordsee, dem Mittelmeer, der englischen und schottischen See, des Bristolkanals, des englischen Kanals sowie Weltweit alle Küsten bis 30 sm zu führen.
Der SSS wird inoffiziell auch als „See Abitur“ bezeichnet, aber natürlich immer nur in Bezug auf die Sportschiffahrt!
Der SSS zB. ist die Mindestvoraussetzung um die Seefahrt beruflich zu nutzen etwa als Berufsskipper oder Angelbootfahrer.
Darüber hinaus gibt es dann noch den SHS, den Sporthochseeschifferschein. Er berechtigt zur Weltweiten Fahrt auf allen Seegebieten! Er wird auch als „See Diplom“ bezeichnet, wieder nur in der Sportschiffahrt und auch nur inoffiziell.
SKS
Mai 2004
SSS
März 2009
Pyro Sachkunde
November 2011
ISAF Sicherheits Lehrgang
November 2015
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SHS
noch nicht erworben