SRC beschr. gültiges UKW Zeugnis
Short Range Certificate
Für die Wassersportsaison 2008 und 2009 wird kein Bußgeld erhoben, wenn der Schiffsführer einer ausgerüsteten Yacht nicht im Besitz eines SRC (Short Range Certificate) bzw. LRC (Long Range Certificate) ist.
Zum 1. Mai 2008 ist die Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt in Kraft getreten. Damit wird unter anderem die Sportseeschifferscheinverordnung geändert. Eingeführt wird eine neue Übergangsregelung, nach der die Erhebung eines Bußgeldes bis zum 1.1.2010 ausgesetzt wird. Unberührt bleibt die Regelung, dass zur Ausübung des Seefunkdienstes mindestens ein Besatzungsmitglied im Besitz eines gültigen Seefunkzeugnisses sein muss. Quelle: dsv.org
Die Beschränkung bezieht sich bei diesem Funkzeugnis auf die Reichweite von ca 30 -40 sm
Seit dem 01.01.2010 ist ein SRC, für einen Skipper auf See, zwingend vorgeschrieben. Es reicht nicht mehraus, wenn irgendeiner der Crew ein Funkzeugnis hat.